Hulvershorn Eisengießerei GmbH & Co. KG

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 21/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4580 eingetragenen Hulvershorn Eisengießerei GmbH & Co. KG, Franzstraße 60, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 7788 eingetragene Hulvershorn Eisengießerei Verwaltungs GmbH, Franzstraße 60, 46395 Bocholt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gündisch, Am Schienenberg 15, 46499 Hamminkeln,

wird der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 11.05.2023, mit dem ein schriftlicher nachträglicher Prüfungstermin auf den 22.06.2023 anberaumt wurde, aufgehoben.

Gründe:
Hinsichtlich der nachträglich angemeldeten Forderungen Rang 0 laufende Nummern 608 bis 792 wurde am 11.05.2023 ein nachträglicher schriftlicher Prüfungstermin auf den 22.06.2023 anberaumt. Diese Anberaumung des Termins ist fälschlicherweise erfolgt. Bereits am 17.03.2023 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Münster ein Prüfungstermin für die oben genannten Forderungen auf den 28.04.2023 anberaumt. Demnach ist die Terminierung eines nachträglichen Prüfungstermins doppelt erfolgt. Der Beschluss vom 11.05.2023, sowie der Termin vom 22.06.2023 waren somit aufzuheben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden.
83 IN 21/18
Amtsgericht Münster, 26.05.2023