HMI Systems GmbH

Ü 40 IN 338/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HMI Systems GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Kreuzgasse 47 D, 88677 Markdorf
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 712022
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Jönsson, Lindenbergstraße 12, 79199 Kirchzarten, Gz.: 93/16
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1. Die Prüfung der bis 23.02.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.02.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Konstanz – Insolvenzgericht – 02.02.2023