HG GASTRO GmbH & Co. KG

666 IN 110/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HG GASTRO GmbH & Co. KG, Neue Fahrt 11, 34117 Kassel (AG Kassel, HRA 17199), vertr. d.: 1. HG GASTRO Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heiner Gosda, GF HG GASTRO Verwaltungs GmbH, Schumannstraße 4a, 59227 Ahlen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 15.04.2024