HFT Profis GmbH & Co. KG

Az.: 8 IN 61/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HFT Profis GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KG, Heusenstammer Str. 33, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRA 42457), vertr. d.: Omnia GmbH, (AG Offenbach am Main, HRB 47860), (Komplentärin), dies vertr. d.: Andreas Morgenthaler, Im Niederfeld 24, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2023 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Gebäude B, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71679980, Fax: 069/716799888 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.05.2023