Henning Bau GmbH

3 IN 37/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henning Bau GmbH, Altenhäuser Straße 15, 37293 Herleshausen (AG Eschwege, HRB 3246), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 27.337,98 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR. Diese Regelvergütung ist hier ohne Zu- oder Abschläge festgesetzt und wird der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren gerecht. Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von XXX EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen. Die Insolvenzverwalterin war mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt. Durch die Insolvenzverwalterin wurden XX Zustellungen bewirkt. Bei der Abrechnung der Zustellungsauslagen bleiben gem. § 4 Abs. 2 InsVV i.V.m. KV 9002 zum Gerichtskostengesetz die ersten 10 Zustellungen unberücksichtigt. Die verbleibenden XX Zustellungen können je mit einer Pauschale von 3,50€ abgerechnet werden. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV und zwar pauschal mit 15% der Nettovergütung im ersten Jahr des Verfahrens und weitere 10% für das Folgejahr. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 12.01.2024