HELMA Ferienimmobilien GmbH

Amtsgericht
Gifhorn
Beschluss

35 IN 38/24
16.04.2024

In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
HELMA Ferienimmobilien GmbH, vertr. d. d. GF, Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 202332),
vertreten durch:
Andrea Sander, (Geschäftsführerin),
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Cecilienalle 6-7, 40474 Düsseldorf,
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Manuel Sack, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de,

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 08.03.2024 um 11:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO am 16.04.2024 um 11:14 Uhr angeordnet, dass die Forderungen der Antragstellerin (Schuldnerin) aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Kunden mit den Anfangsbuchstaben A-Z von den aus- oder absonderungsberechtigen Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen und dass der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wird, diese Forderungen zunächst einzuziehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 08.03.2024 bestehen.

G r ü n d e :
Der Beschluss ergeht auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Sicherung Masse.

Timm
Richter am Amtsgericht