Haar Consulting UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 141/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161242 eingetragenen Haar Consulting UG (haftungsbeschränkt), Große Bergstraße 259, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Konetzka,
Geschäftszweig: Beratung von Friseurunternehmen, Coaching von Friseuren und jegl. Dienstleitungen vom Friseur

ist am 17.07.2023, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Matthias Ritter, Kaiser-Wilhelm-Straße 115, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 141/23
Amtsgericht Hamburg, 17.07.2023