Große, Frank

14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 29.12.2023. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit bis zum 09.02.2024 keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Amtsgericht Montabaur, 09.01.2024