Grand Hotel Pictures GmbH

36g IN 5989/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Grand Hotel Pictures GmbH, Kreuzbergstraße 8, 10965 Berlin
– vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Kneißl
Amtsgericht Charlottenburg – HRB 103359
– Schuldnerin –
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
– Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen: Regelvergütung nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 16.082,36 EUR
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.08.2023
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie zur Insolvenzverwaltervergütung
– Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 369.235,01 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 7.028,73 EUR gegenübersteht.
Hiervon sind vorrangig die restlichen Massekosten zu begleichen. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 21.07.2023