Gebr. Berger GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 49/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 339 eingetragenen Gebr. Berger GmbH & Co. KG, Krefelder Straße 436, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 3260 eingetragene Günther und Ingeborg Classen GmbH, Bettrather Straße 32, 41061 Mönchengladbach, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Ingeborg Classen, Bettrather Straße 32, 41061 Mönchengladbach

wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Der nachfolgend bestimmte Stichtag ist gleichzeitig Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, für die Prüfung ggf. noch zu prüfender Forderungen im schriftlichen Verfahren.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.03.2023 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

a.
Schlussrechnung dem Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 207 aus.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind nach § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 167.092,05 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 10, 13, 1 – 3 InsVV.

Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie für die nach § 8 Abs. 3 S. 3 InsO übertragenen Zustellungen festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 207 eingesehen werden.
34 IN 49/13
Amtsgericht Mönchengladbach, 18.01.2023