Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 43/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16910 eingetragenen Gartentraum-Borkowsky UG (haftungsbeschränkt), Bieth 14b, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Borkowsky, Bieth 14b, 41334 Nettetal
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau

ist am 02.01.2023, um 15:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 43/22
Amtsgericht Krefeld, 02.01.2023