FoYoD – Winfried Friedel GmbH

70 IN 366/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FoYoD – Winfried Friedel GmbH, Bogenstr. 11, 63599 Biebergemünd, Geschäftsführer: Winfried Friedel (AG Hanau, HRB 93313), vertr. d.: 1. Winfried Friedel, Bogenstr. 11, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
die Tagesordnung der besonderen Gläubigerversammlung, welche am
Dienstag, 16.01.2024 um 10:00 Uhr im Raum C 163 des Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau stattfindet,
wird um folgenden, von den Gläubigern zu beschließenden Punkt, erweitert:
” besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
– Genehmigung des gerichtlichen Vergleiches (2 O 1644/20) zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe vom € 8.000,00 durch Herrn Uwe Ziegler auf die geltend gemachten Stammeinlageansprüche
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 04.01.2024