FAM GmbH

340 IN 70/22 (361):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FAM GmbH, Sudenburger Wuhne 47, 39112 Magdeburg,
Entwicklung, Herstellung sowie Vertrieb von Förderanlagen und Baumaschinen (AG Stendal, HRB 100127), vertr. d.: 1. Torsten Gerlach, Von-Weiß-Straße 8, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Marco Beyl, Trollingerstraße 19, 74374 Zaberfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Den Schuldnervertreter und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge vom 22.03.2024 liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 27.03.2024