FAF PerfectRent GmbH

2 IN 389/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FAF PerfectRent GmbH, Philipp-Reis-Straße 8, 97437 Haßfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Zettner Frank, geboren am 12.08.1967, Markgrafenallee 49, 95448 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 9227
– Schuldnerin –
|
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|

Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht – 28.07.2023