Exaktmess GmbH

74 IN 31/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Exaktmess GmbH, Bohlendamm 2, 37130 Gleichen (AG Göttingen, HRB 200 397), vertr. d.: Manfred Beulshausen, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 um 09:30 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Johannes Franke, Gneisenaustraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511/768011-0, Fax: 0511/768011-17, E-Mail: kanzlei@franke-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 27.03.2024