Ernst Lorch Restaurator GmbH

10 IN 38/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Lorch Restaurator GmbH, Gorheimerstraße 22, 72488 Sigmaringen, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schulz-Lorch, geb. Schulz, Dorfstraße 24, 88662 Überlingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 710744
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schmidt & Sellerbeck, Carl-Benz-Straße 5, 88696 Owingen, Gz.: 11/17 pr D8/257-19
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
– Insolvenzverwalter –
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1. Die Prüfung der bis 27.04.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 – 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen – Insolvenzgericht – 27.04.2023