Effenberger, Gerhard

IN 355/19
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Effenberger Gerhard, geboren am 20.04.1961, verstorben am 09.01.2022,
zuletzt wohnhaft: Schulstraße 9, 91475 Lonnerstadt
– Erblasser –
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 24 – 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht – 24.07.2023