economail mainz GmbH & Co. KG

9 IN 630/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der economail mainz GmbH & Co. KG, Stahlstraße 26-28, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 85873), vertr. d.: 1. economail mainz Geschäftsführungs-GmbH, Stahlstraße 26-28, 65428 Rüsselsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Liborio Pecora, Lindenstr. 5, 72149 Neustetten, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Die Nachtragsverteilung wird bezüglich der Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Velatec Systems GmbH (Amtsgericht Wiesbaden mit AZ: 10 IN 46/17) vorbehalten, § 203 InsO. Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.04.2023