EARNEST & RANGE Pensionsmanagement GmbH & Co. KG

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 62/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5387 eingetragenen EARNEST & RANGE Pensionsmanagement GmbH & Co. KG, Vinkrather Straße 19, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10997 eingetragene EARNEST & RANGE Verwaltungs GmbH, Vinkrather Straße 19, 47929 Grefrath, diese vertreten durch die Geschäftsführer Eric Nitschke, Freventstraße 176, 47929 Grefrath und Mario Rütz, St.-Huberter-Straße 19f, 47906 Kempen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Georg, Grüner Weg 1, 52070 Aachen

wird bzgl. des am 2.Februar 2017 eingestellten Verfahrens hinsichtlich der Ansprüche der Schuldnerin auf Auszahlung des Kontoguthabens des Kontos xxx bei der Volksbank Kempen eG bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens, sofern der die oben genannte Forderung begründende Sachverhalt noch während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist, wird die Nachtragsverteilung angeordnet.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

95 IN 62/12
Amtsgericht Krefeld, 06.10.2023