Düna

Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 53/18
20.04.2023

Elektronisches Gerichtspostfach:
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Thomas Düna, Handelsvertreter, geboren am 16.12.1975, Kurpfalzstraße 3, 55234 Flomborn, Harmel e.K., Am Staffelstein 1, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRA 11425),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr.iur Jan Finke, Ifflandstraße 11, 68161 Mannheim,
wird das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Zum Treuhänder wird Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311 bestimmt.
Die Abtretungsfrist beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.11.2018 da das Verfahren vor dem 17.12.2019 beantragt wurde.
Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Die im Verfahren getroffenen Entscheidungen zum Umfang der Insolvenzmasse gem. § 36 I S. 2 Inso (insbesondere: § 905, 906 ZPO, für Entscheidungen vor dem 01.12.2021: § 850, 850a-k, 851c,d in der bisherigen Fassung) gelten für das weitere Verfahren fort.
Die Stundung der Verfahrenskosten wird auf die Zeit der Abtretungsfrist / Wohlverhaltensphase erstreckt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Alzey