DKH Deutsche Kraftwerk Holding GmbH

– 50 IN 72/15 –
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DKH Deutsche Kraftwerk Holding GmbH, Daimlerring 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 204202), vertreten durch:
Heinz Lucas, Glashütte 8, 31195 Lamspringe, (Geschäftsführer),

wird das Verfahren wird nach § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Das Amt des Insolvenzverwalters endet mit Rechtskraft dieses Beschlusses.

Begründung:
Da der mit Internetveröffentlichung vom 12.05.2023 erforderte Vorschuss nicht eingegangen ist, ist das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim – Insolvenzgericht-, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 01.07.2023