Dietmar Lischke GmbH

Amtsgericht Dresden – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 544 IN 749/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dietmar Lischke GmbH, Nickerner Weg 8, 01257 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 3887
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Lommatzsch
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren am 31.01.2018 antragsgemäß festgesetzt. Dem Verwalter wird die Entnahme der Vergütung aus der Masse gestattet.
Es wurde gemäß § 2 Abs. 2 InsVV die Regelvergütung (Teilungsmasse: 9.881,69 €) für Forderungsanmeldungen von 18 Gläubigern festgesetzt zzgl. der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsO zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.