COMFORT Holding GmbH

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14462 eingetragenen COMFORT Holding GmbH, Schadowplatz 12, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Sondermann

wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur Beschlussfassung über eine Veräußerung eines erheblichen Anteils an Vermögensgegenständen und Rechten der Masse
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf
Donnerstag, 13.07.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Es soll folgende Beschlussfassung erfolgen:
Der beabsichtigten Veräußerung eines erheblichen Anteils an Vermögensgegenständen und Rechten der Masse wird zugestimmt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.

500 IN 109/22
Amtsgericht Düsseldorf, 23.06.2023