CNC 5X GmbH

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 576/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42066 eingetragenen CNC 5X
GmbH, Brinkeweg 42, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Cedric Ninck, Bielefelder Straße 95, 33104 Paderborn

Geschäftszweig: Die Bearbeitung und Veredelung aller zu zerspanenden Werkstoffe
und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme
erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

ist am 11.11.2020, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman
Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 576/20
Amtsgericht Bielefeld, 11.11.2020