Caruton Deutschland GmbH

15 IN 58/15: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Caruton Deutschland GmbH, Mohnstraße 14, 27239 Twistringen (AG Walsrode, HRB
203035), vertr. d.: 1. Antonius Jacobus Wingelaar, Hans de Vliegerhof 3, 4308 AS
Sirjansland, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), 2. Albertus Wilhelmus Josephus van
Linder, Kelvinstraat 3, 5223 GD’s-Hertogenbosch, NIEDERLANDE,
(Geschäftsführer), ist am 04.11.2022 gemäß § 200 InsO aufgehoben
worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
 
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Syke – Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke,
Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Syke – Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof
2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke
ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
 
Amtsgericht Syke, 04.11.2022