Calauer Montage & Service GmbH & Co. KG

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Calauer Montage & Service GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRA 1352 CB), Otto-Nuschke-Str. 85, 03205 Calau, eingetragener Sitz: Calau, vertreten durch die Gesellschafterin den Spreewälder Zimmerei & Meisterbetrieb Verwaltungs GmbH, Otto-Nuschke-Str. 85, 03205 Calau, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marlen Tuntke, Schönhagener Landstraße 19, 14959 Trebbin, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 7. November 2023 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Dienstag, 16. Januar 2024, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 301.497,09 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt nach Kosten 65.595,74 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 7. November 2023, 63 IN 47/18