C.T.S. GmbH

Az.: 8 IN 225/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C.T.S. GmbH, Ludwigstr. 32, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 54891), vertr. d.: Selim Camli, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2024 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heike Sopp, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88696-10, Fax: 06172/88696-50 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.01.2024