Brock Elektrotechnik UG

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9762 eingetragenen Brock Elektrotechnik UG, Kamener Straße 41, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Brock, Kamener Str. 41, 59199 Bönen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
01.03.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
– zur Schlussrechnung der Verwalterin;
– zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
– Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
– der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
255 IN 17/20
Amtsgericht Dortmund, 19.01.2024