BO Berlin Organics GmbH

36b IN 4654/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BO Berlin Organics GmbH,
Bergstraße 67, 10115 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Klaas Koolman
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 172219
– Schuldnerin –
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.04.2023 beschlossen:
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1.
Termin Prüfung etwaig nachgemeldeter Forderungen, zur Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörtungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den
Mittwoch, den 31.05.2023, 13.00 Uhr, Saal 218, 2. Etage des Haupthauses des Amtsgerichtes Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.1
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. eingehenden Stellungnahmen können durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Zimmer 208, 2. Etage, eingesehen werden (§ 234 InsO).
1.2
Der Vorlegende, hier der Insolvenzverwalter, ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterungen im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
1.3
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§§ 253 Abs. 2 Nummer 1 und 2, Abs. 3 InsO).
2.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger und die Gesellschafter der Schuldnerin (§ 235 Abs. 3 InsO) besonders geladen. Die Zustellung der Ladung ist gemäß § 8 InsO dem Insolvenzverwalter übertragen.
3.
Dieser Beschluss gilt als Ladung.
4.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
5.
Der Insolvenzplan wird entsprechend § 232 InsO heute der Schuldnerin zur Stellungnahme binnen 1 Woche zugeleitet.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27.04.2023