BKT Bamberger Kunststofftechnik GmbH

4 IN 274/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BKT Bamberger Kunststofftechnik GmbH, Industriering 29, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch den Geschäftsführer Philips Andree
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 7202
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Gz.: 50767-16
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum, zwischen Herrn Andree Philips und dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz geschlossenen Vergleich vom 8.12.2023 zur Abgeltung von Ansprüchen aus Verrechnungskonto und der Tätigkeit als Liquidator der m.i.t. GmbH gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages von 4.000,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Der ausführliche Vergleichstext kann zu den üblichen Geschäftszeiten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Bamberg eingesehen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.02.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht – 10.01.2024