Bama Logistik GmbH

1 IN 195/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bama Logistik GmbH, Pfalzgraf-Otto-Straße 50, 74821 Mosbach, vertreten durch den Geschäftsführer Pascal Richard De Slagmeulder
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731984
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abel und Kollegen, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert, Gz.: 1196/22
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Q 7, 24, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
abzüglich Vorschüsse bzw. Festsetzung vom 12.06.2023 für die vorläufige Sachwaltung (brutto)
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des (vorläufigen) Sachwalters vom 22.06.2023
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.741.018,41 EUR auszugehen.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.06.2023 wird Bezug genommen.
Antragsgemäß erfolgt die Festsetzung unterhalb der Regelvergütung auf insg. XXX EUR für die vorläufige Sachwaltung und die Sachwaltung wegen des herausfordernden Marktumfelds. Auch insoweit wird auf den Antrag Bezug genommen.
§ 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) wurde berücksichtigt.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Amtsgericht Mosbach – Insolvenzgericht – 23.06.2023