Auto Mertes GmbH

9 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Mertes GmbH, vertr.d.d. GF Eric Schumacher, Industriestraße 2, 54597 Burbach-Neustraßburg (AG Wittlich, HRB 41935), wurde beschlossen:
wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 24.01.2023 bestimmt.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Zustimmung zu be-sonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
– zu dem beabsichtigten Kaufvertrag mit der Auto Mertes GmbH i.Gr. (Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin)
Die entsprechende Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 11.01.2023 ist in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Bis zum Stichtag müssen abweichende Gläubigeranträge gestellt werden, ansons-ten gilt die Zustimmungen der Gläubiger zu der oben bezeichneten besonders be-deutenden Rechtshandlung nach § 160 ZPO als erteilt, auch wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 12.01.2023