ATL Agrotranslogistik GmbH

61 IN 230/08
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In dem Insolvenzverfahren d.
ATL Agrotranslogistik GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1a, 18184 Roggentin, vertreten durch den Geschäftsführer Udo Rabenhorst, Konrad-Zunase-Straße 1a, 18184 Roggentin
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 10433
– Schuldnerin –
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Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 19.01.2023 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 1275651,4 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 1007,82 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 01.12.2022