ALNO Aktiengesellschaft

10 IN 93/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALNO Aktiengesellschaft, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, vertreten durch die Vorstände Thomas Hofmann und Arndt Kumpmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727041
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, Gz.: 170712
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
– Insolvenzverwalter –
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1. Die Prüfung der bis 29.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1267 und 1268 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen – Insolvenzgericht – 29.04.2024