ALMIRA GmbH Middle East Trading

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/544 IN 931/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALMIRA GmbH Middle East Trading, Hohe Straße 43 a, 01069 Dresden, Registergericht, Amtsgericht Dresden, Register-Nr.: HRB 38879
vertreten durch den Geschäftsführer Ahmad Ayasch
– wurde am 01.09.2023 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Boltenhagener Platz 9, 01109 Dresden, Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de Telefon geschäftlich: 0351 88527 10 Telefax: 0351 88527 40
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 18.10.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
|Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines
|Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, insbes. die Entscheidung über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder
aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder Schiedsvertrag zu schließen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.11.2023 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern bei Gericht innerhalb der Frist keine Anträge zu den aufgeführten Inhalten eingehen, § 160 Abs.1 S. 3 InsO analog.
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sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.11.2023 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.