Allround Service A-M GmbH

810 IN 314/22 A-3-1 – In dem Insolvenzverfahren Allround Service A-M GmbH, Fachfeldstraße 17, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115856),
vertreten durch: Suzana Jerinic, Am Kapellenberg 7, 65936 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Gesellschafterin), wird die Prüfung der bis zum 28.12.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.01.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.09.2023