AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN gemeinnützige GmbH

Amtsgericht
Holzminden
Beschluss

10 IN 30/23
11.03.2024

In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN
gemeinnützige GmbH, Forster Weg 34, 37603 Holzminden
(AG Hildesheim, HRB 110858),
vertreten durch:
Stefan Bertelsmann, Am Ruthenhau 2, 37176 Nörten-Hardenberg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Barbarossaplatz 1a, 50674 Köln,

wird der auf Freitag, den 15.03.2024 anberaumte Berichts- und Prüfungstermin wegen krankheitsbedingter Verhinderung der zuständigen Rechtspflegerin aufgehoben.
Neuer Termin zur Abhaltung der Gläubigerversammlung zur Berichtserstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) vor dem Insolvenzgericht wird bestimmt auf
Freitag, den 26.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 33,
Karlstraße 15, 37601 Holzminden.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

G r ü n d e:
Die Verlegung des im Eröffnungsbeschluss anberaumten Berichts- und Prüfungstermins ist aus besonderem Grund nunmehr kurzfristig notwendig.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Scharffetter
Richter am Amtsgericht