A&F Kabel Aufbereitungs Service UG (haftungsbeschränkt)

2 IN 250/19: In dem Insolvenzverfahren A&F Kabel Aufbereitungs Service UG (haftungsbeschränkt), statutarischer Geschäftssitz:, Friedrich-Ebert-Straße 13, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 26441), vertr. d.: Jörg-Rüdiger Fischbeck, Bärteichpromenade 27a, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Montag, 28.08.2023 um 10:25 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Saal 123, bestimmt.
Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.

Zudem soll in dem Termin über den Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen entschieden werden.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 7.982,57 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.

Zu berücksichtigen sind 6.666,37 EUR Insolvenzforderungen. Die Schlussunterlagen und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Einwendungen gegen die von dem Insolvenzverwalter beantragte Vergütung sind beim Insolvenzgericht bis zum Schlusstermin zu erheben. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrungen kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.07.2023