Adanbo GmbH

36a IN 6347/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Adanbo GmbH, Hauptstraße 6, 10317 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andre Schober
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 104510
– Schuldnerin –
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08.11.2022 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, nach dem die gegen ihn nach § 64 Abs. 1 GmbH-Gesetz a.F. geltend gemachten Haftungsansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 15.000,00 EUR abgegolten sind
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.12.2022 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 08.11.2022