Abellio GmbH

36a IN 3480/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abellio GmbH,
Amtsgericht Charlottenburg: HRB 166446 B,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Michiel Noy, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel,
Friedrichstraße 69, 10117 Berlin,
– Schuldnerin –
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Auf die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses C.B.C Computer Business Center GmbH wird für den Zeitraum 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 ein Vorschuss wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 30.12.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 35,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Reisekosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.02.2024